Information für Hausärzte: So funktioniert die Zusammenarbeit mit dem PKD
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn Sie als Haus- oder Facharzt mit dem Palliativmedizinischen Konsiliardienst Bochum zusammenarbeiten möchten, müssen Sie zunächst einmalig die ausgefüllte Anlage 1 des Palliativvertrages an die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe faxen.
Die Vergütung Ihrer ärztlichen Leistungen finden Sie unter Anlage 6 des Palliativvertrages aufgelistet.
Entlassungsmanagement
Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich über neue Palliativpatienten, die Sie einschreiben möchten. Das gilt besonders vor den Ferien oder Feiertagen.
Rufen Sie bitte die zuständige Palliativärztin bzw. den -arzt an und informieren sie/ihn über den Patienten.
Dann faxen Sie bitte, soweit vorhanden, Krankenhausentlassungsberichte, Laborwerte und die ausgefüllte Anlage 3 und Anlage 3a an die
Efax-Nummer 02 34 / 79 20 97 32.
Wir benötigen außerdem die Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) der Angehörigen, bei denen wir den Patienten erreichen können, die Daten der Krankenversicherungskarte und den aktuellen Medikamentenplan.
Wir bitten Sie, Entlassungen vor dem Wochenende bis spätestens Freitag, 12.00 Uhr, bei uns anzumelden. Bei späterer Kontaktaufnahme sind viele Netzpartner vor dem Wochenende telefonisch nicht mehr zu erreichen, so dass wir eine lückenlose Versorgung für Ihren Patienten so kurzfristig nicht sicherstellen können.
Wichtig ist ebenfalls, dass von Ihrer Seite eine ausreichende Medikamentenversorgung inkl. aller BtMs für die ersten Tage gewährleistet ist, bis ein Besuch des zuständigen Palliativarztes stattfinden kann, der dann die weitere Medikation rezeptiert.
Mit freundlichen Grüßen,
die Kolleginnen und Kollegen des Palliativmedizinischen Konsiliardienstes Bochum (PKD)
Downloads
Aktueller Palliativvertrag Westfalen-Lippe: Vereinbarung / Vertrag
Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) / Muster 63